FAQ

HÄUFIGE FRAGEN

  • WARUM ZU DENTWORK?

    Wir sind ein Team aus qualifizierten Ärzten und fürsorglichen und engagierten Mitarbeitern. Unser Ziel ist stets den Anforderungen unserer Patienten gerecht zu werden und ein erfolgreiches und sehenswertes Ergebnis zu erzielen.

  • WAS SOLLTE SIE ALS ELTERN BEACHTEN?

    Hören sie auf Ihr Kind und achten sie auf Auffälligkeiten beim Kauen und Sprechen.

    Oft fällt Eltern schon lange bevor ein Besuch beim Kieferorthopäden geplant ist eine Anomalie auf. Scheuen Sie nicht, rechtzeitig einen Beratungstermin zu vereinbaren, denn in vielen Fällen kann eine Frühbehandlung schon im Grundschulalter hilfreich durchgeführt werden bzw. die spätere Kieferorthopädische Behandlung verkürzen.

    Ihr Kind sollte mindestens einmal im Jahr zur Gesundheitsvorsorge beim Zahnarzt vorsprechen.

  • GIBT ES EINE ALTERSGRENZE BEI EINER KFO-BEHANDLUNG?

    Zähne lassen sich ein Leben lang bewegen, vorausgesetzt die Zahngesundheit lässt es zu. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten zur Beseitigung der Zahnfehlstellungen.

  • WIE KANN ICH MIR DEN BESUCH BEIM KIEFERORTHOPÄDEN VORSTELLEN?

    Zunächst wird ein Termin zur Erstberatung durchgeführt. Das geschieht meistens nach Rücksprache mit dem Zahnarzt, der zu diesem Schritt rät. Oft melden sich aber auch besorgte Eltern, die sich gerne Absichern möchten und einen Facharzt zu Rate ziehen.

    Bei diesem Termin schaut sich der zuständige Arzt, ähnlich wie bei einem Zahnarzt, die Zähne und das Beißverhalten an. Recht schnell, kann der Arzt dann entscheiden, ob eine Behandlung notwendig ist oder nicht. Oft kommt es auch vor, dass eine Behandlung noch nicht möglich ist, da gewisse Voraussetzungen noch nicht vorliegen. Dann wird ein weiterer Beratungstermin gemacht, meist in halbjährlichem oder jährlichem Sprung.

    Sollte eine Behandlung angedacht sein, so wird ein Termin für die Anfangsunterlagen gemacht. Das heißt, dass Röntgenaufnahmen und Abdrücke gemacht werden. Anhand dieser Unterlagen, kann der Arzt einen Behandlungsplan anfertigen. Dieser wird dann zur Krankenkasse geschickt, die dann entscheidet, ob eine Behandlung genehmigt wird.
    Danach laden wir zum Beratungsgespräch ein. Hier erklären wir den weiteren Verlauf, den genauen Behandlungsplan und die Leistungen, die von der Krankenkasse genehmigt sind und Leistungen, die sie alternativ zur normalen Krankenkassenleistung wählen können.

    Wir bieten unseren Patienten immer eine zinslose Ratenzahlung an. Diese empfehlen wir, da die Kosten so überschaubarer und leichter zu tragen sind. Wird keine Ratenzahlung gewählt, können die Kosten je nach Behandlungszeitraum stark schwanken. Vier Mal im Jahr schicken wir unseren Patienten die Quartalsabrechnungen zu. Auf diesen wird vermerkt, welche Leistungen in dem jeweiligen Quartal angefallen sind. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, wird diese Rechnung nur für die Krankenkasse nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt.

    Die Dauer der Behandlung kann von Patient zu Patient abweichen, da jeder Kiefer anders ist. Je besser der Patient mitarbeitet, um so schneller kann die Behandlung abgeschlossen werden.

  • WAS HEISST GUTE MITARBEIT?

    Wichtig für eine erfolgreiche Behandlung ist die gute Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient. Im Laufe der Behandlung gibt der behandelnde Arzt Anweisungen, an die der Patient sich dringend halten sollte, wie z.B. Tragezeit von losen Geräten, Mundhygiene (regelmäßiges Zähneputzen,…) und Einhaltung der regelmäßigen Termine.

  • WAS KOSTET MICH EINE KIEFERORTHOPÄDISCHE BEHANDLUNG?

    Wir erstellen zu Beginn der Behandlung einen Plan, mit dem wir die voraussichtlichen Kosten ermitteln können. Die gesetzlich geregelten Kosten trägt die Krankenkasse. Sie müssen lediglich eine Art Vorauszahlung in Höhe von 20% bzw. 10% der Gesamtkosten leisten, da die Krankenkassen sich so absichern, dass die Patienten auch gut mitarbeiten. Diese „Vorauszahlung“ bekommen sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von Ihrer Krankenkasse erstattet. Die Behandlung gilt nach der etwa einjährigen Retentionsphase als abgeschlossen.

    Die sog. AVL (Außer-Vertraglichen-Leistungen) werden nicht von gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.


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